Die italienische Weingesetzgebung & Qualitätsstufen

Kaum ein Land steht so sehr für Wein wie Italien. Von den sanften Hügeln der Toskana bis zu den vulkanischen Böden der Insel Sizilien – die Vielfalt der Landschaft spiegelt sich im Charakter der Weine wider.
Doch hinter den Etiketten mit klangvollen Namen verbirgt sich ein komplexes Regelwerk: die italienische Weingesetzgebung. Was für den Genießer romantisch klingt, ist für die Winzer oft ein Balanceakt zwischen Tradition, Innovation und Bürokratie.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick hinter die Kulissen der italienischen Weinklassifizierung – und auf die Herausforderungen, die selbst exzellenten Weinen manchmal den Aufstieg in die höchste Liga verwehren.
Das italienische Qualitätskontrollsystem wurde in seinen Grundzügen im Jahre 1963 eingeführt, Vorbild war das französische System der “Appellation d’Origine Controlée“. Seither fanden zahlreiche Änderungen Eingang in das Weingesetz in Italien, die wichtigsten Reformen erfolgten in den Jahren 1992 und 2009/2010.
Offiziell gibt es vier verschiedene, durch Vorschriften geregelte Kategorien:
In Italien gibt es, so der Stand im Jahr 2023, 76 DOCG-Weine mit kontrollierter und garantierter Herkunftsbezeichnung, 330 DOC-Weine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung sowie 118 IGT-Weine (Landweine). Die einfachste Qualitätsstufe sind die Vini Comuni e Varietali (früher Vino da Tavola).
Zudem gibt es inoffizielle Klassifizierungen wie etwa “Riserva”, was auf auf eine längere Fasslagerung als vorgeschrieben hinweist. Der Begriff “Superiore” steht in der Regel für einen Wein, der einen höheren Alkoholgehalt aufweist als ein normaler Wein der betreffenden Kategorie.
Hierbei handelt es sich um die “Königsklasse” der Weinproduktion in Italien. Anbauzone, Rebsorte, Kellereitechniken (z.B. Dauer der Fassreife) und weitere Kriterien werden kontrolliert und staatlich garantiert. Berücksichtigt werden auch Weine aus autochthonen Traubensorten, welche die beste italienische Tradition der Weinherstellung widerspiegelt.
Die höchste Einstufung der Weine ist auch weitgehend berechtigt, so tragen seit der Einführung der DOCG-Denomination im Jahr 1981 Weine wie Barolo, Barbaresco (beide Piemont), Chianti und Brunello di Montalcino (beide Toskana) zu Recht die prestigereiche Banderole am Flaschenhals. Diese ist übrigens bei Rotweinen rosa, bei weißen DOCG-Weinen grün.
Es gibt nur wenige DOCG-klassifizierte Weine, über deren Aufstieg in die Top-Kategorie der Klassifizierung sich so mancher wundern mag. Beispiele bleiben hier aus, der Respekt vor der Arbeit bemühter Winzer gebietet das. Insgesamt gibt es inzwischen knapp 50 DOCG-klassifizierte Weinsorten.
Verständlich ist, dass moderne, vorwiegend aus “internationalen” Traubensorten (etwa Chardonnay oder Cabernet Sauvignon) gekelterte Weine nicht berücksichtigt werden, können sie doch, auch wenn es sich teilweise um sehr teure Spitzenweine handelt, Kriterien wie Typizität und Tradition nicht erfüllen.
Wie auch bei DOCG-Weinen werden in dieser Kategorie die Anbaugebiete, maximale Hektarerträge, die Produktionsmethode sowie die zugelassenen Traubensorten und deren Mindest- und Höchstanteile für den jeweiligen Wein festgelegt.
Alle DOC- und DOCG-Weine werden einer analytischen und sensorischen Prüfung unterzogen, erst dann wird der Status behördlicherseits bestätigt. Der Produzent hat die Möglichkeit, einen Wein freiwillig in eine niedrigere Kategorie einzustufen.
Im Jahre 1992 wurde diese Bezeichnung eingeführt, unter welcher heute ein großer Teil der Weine angeboten werden, die vormals als “Vino da Tavola” ihr Dasein fristen mussten. IGT-Weine sind Produkte mit einer typischen, geographisch bedingten Charakteristik und aus einem klar definierten Herkunftsgebiet.
Die herausragenden Vertreter dieser Art wurden in den vergangenen Jahren jedoch häufig in die DOC-Kategorie befördert, so dass die Einführung dieser Denomination nicht viel zur Verbesserung der Zustände beigetragen hat.
Meist mit einfachen Mitteln hergestellte Massenweine.
Der Hauptkritikpunkt an der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahr 1963 lag darin, dass moderne Verfahren bei der Weinproduktion und dem Anbau “internationaler” Traubensorten nicht berücksichtigt wurden. Die Konsequenz war, dass Hersteller moderner Spitzenweine gezwungen waren, ihre edlen Tröpfchen unter der Bezeichnung “Vino da Tavola” zu vertreiben, der einfachsten Kategorie, welche eigentlich für billige Massenweine vorgesehen ist.
Berühmte Beispiele hierfür sind der “Tignanello” von Antinori und der “Sassicaia” der Tenuta San Guido, beides Weine aus der Toskana (unter Kennern wurden diese Weine deshalb “Supertoskaner” genannt).
Von diesen beiden prominenten Vertretern ihrer Art abgesehen gab es natürlich Hunderte weiterer Produzenten, welche ihre Kostbarkeiten als Tafelwein deklarieren mussten und darauf angewiesen waren, von Weinführern gut bewertet zu werden, um Absatzmärkte zu finden. Der Endverbraucher war ob dieser “anarchischen” Zustände zu Recht verwirrt.
Mit der Reform aus dem Jahr 1992 hat sich nicht wirklich viel verbessert. Doch welche Nation kann sich schon mit einer ordentlichen und objektiven Wein-Gesetzgebung brüsten?
Nur als Experte kann man wissen, dass ein “Grand Cru” aus dem Burgund ein fast unbezahlbarer Spitzenwein ist, in großen Teilen des Bordeaux-Gebietes aber meist eher Mittelmaß darstellt. Und weshalb deklarieren viele deutsche Spitzenwinzer ihre prestigereichsten Weine als einfachen Tafelwein und rufen laut nach einer Reform der Weingesetze? Das erinnert stark an die italienischen Zustände vor 1992.
Ob die im Folgenden beschriebene einheitliche Lösung auf europäischer Ebene das Ei des Kolumbus ist, darf jeder selbst entscheiden.
Das europäische Qualitätssystem von Weinen wurde im Jahr 2009 durch die EU-Weinmarktordnung neu geregelt und die traditionelle Qualitätshierarchie durch ein herkunftsbezogenes System abgelöst.
Die neue Systematik unterscheidet im Wesentlichen zwischen Weinen mit und solchen ohne geographischer Angabe (Herkunftsbezeichnung) als Bezugspunkt für eine qualitative Einordnung.
Ergänzend zu den EU-Vorgaben gibt es jedoch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten länderspezifische Bestimmungen, die es erlauben, das eigene Qualitätssystem in das übergeordnete Recht zu integrieren und so – wie am Beispiel Italien – an den oben angesprochenen traditionellen Begrifflichkeiten festzuhalten.
Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wurde das italienische Weingesetz von 1992 zunächst im Jahr 2009 überarbeitet und im Jahr 2010 durch ein neues Weingesetz des Landwirtschaftsministeriums ersetzt.
Das neue Weingesetz in Italien berücksichtigt sowohl die EU-Weinmarktordnung als auch die eigenen Qualitätsstufen, die weiterhin gleichwertig mit den Begriffen im EU-Weinrecht verwendet werden dürfen.
Anja Fischer
Gründerin und CEO von Glücksmomente Charmingplaces
Anja entdeckte als Reiseveranstalterin über 20 Jahre schöne Orte. Heute teilt sie nicht nur „Charmingplaces“ mit Ihnen sondern auch Insider Adressen, Geheimtipps für spannende Erlebnisse, sie kocht für Sie und erzählt Ihnen von besonderen Begegnungen und Momenten.
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